Personaldienstleister für Ihre Einrichtung
Personalmangel?
Stars are shining!
Welcher Arbeitgeber im sozialen Bereich kennt es nicht? Morgens ein Anruf – wieder jemand ausgefallen. Und auch wenn das Verständnis für Krankheit, Urlaub o.ä. da ist, stellt sich trotzdem immer wieder die Frage – wie lösen wir das Problem?
Vielleicht greifen Sie auf interne Mitarbeiter zurück, die in- oder außerhalb ihres Arbeitsortes hin und her springen. Aber sind wir doch mal ehrlich. Zufrieden macht das niemanden. Am Ende hört man klagende Eltern und unzufriedenes Personal. Somit ist doch niemandem geholfen. Man muss aufwärts blicken, um die Sterne zu sehen.
Wir wollen Licht ins Dunkel bringen und stellen Ihnen für diese Situationen des Personalmangels unsere qualifizierten Mitarbeiter zur Verfügung. Wir helfen genau dann, wann Sie uns brauchen.
Wir überlassen:
Pädagogische Fach- &
Ergänzungskräfte.
Ihre Vorteile
Entlastung Ihrer Mitarbeiter
Oft müssen Mitarbeiter den Personalausfall auffangen. Das führt zu Stress und angespannter Atmosphäre. Durch unser zusätzliches Personal werden Ihre Mitarbeiter entlastet.
Schnelle Hilfe
Durch Kitastars können sie schnell auf Personalengpässe reagieren und auf unsere Fach- und Ergänzungskräfte zurückgreifen. Dadurch wird vor allem die Betreuung der kleinen Sternchen unter uns gesichert.
Kein Zeit- und Kostenverlust durch Personalverwaltung
Bei Kitastars übernehmen wir alle administrativen Aufgaben und stellen sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben und Qualifizierungen vorhanden sind und eingehalten werden.
Bezahlung nur für
produktive Stunden
Sie zahlen nur die tatsächlich geleisteten Stunden. Die Kosten für Sozialabgaben, Krankheitsausfälle oder Urlaub unserer Mitarbeiter übernehmen wir.
Wir sind Ansprechpartner
Bei Fragen und Problemen vor oder während des Einsatzes wenden Sie sich gerne an uns. Wir helfen weiter und stehen mit dem nötigen Know-how und pädagogischem Fachwissen zur Seite.
Neue Mitarbeiter finden
Sie suchen einen festen neuen Mitarbeiter für Ihre Einrichtung? Wie schön wäre es denn auf einen Mitarbeiter zurückgreifen zu können, dessen Talente man durch seine früheren Einsätze schon kennt und dazu das nötige Vertrauen schon aufgebaut ist.
FAQ
Häufig gestellte Fragen & Antworten
Bei der Arbeitnehmerüberlassung entsteht ein Dreiecksverhältnis. Sobald eine Kooperation mit uns gewünscht ist, schließen wir einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag. Sobald Sie mit uns Kontakt aufnehmen, weil Sie den Personalmangel nicht mehr eigenständig auffangen können, überlassen wir unsere/n Mitarbeiter/in an Ihre Einrichtung.
Wir schließen mit unseren Mitarbeitern den Arbeitsvertrag. Wir bleiben also immer Arbeitgeber. Mit jedem Mitarbeitereinsatz geht die Weisungsbefugnis bzw. das Direktionsrecht an Sie über.
Sie zahlen ausschließlich für die tatsächlich geleisteten Stunden unserer Mitarbeiter/innen. Wir sind für den Lohn und die Sozialabgaben zuständig und übernehmen die Kosten bei Krankheits- und Urlaubsausfall.
Ist eine Kooperation gewünscht, schließen wir mit Ihnen als erstes einen Rahmenvertrag ab. Danach können Sie uns jederzeit kontaktieren, wenn Sie Unterstützung benötigen. Um unsere Mitarbeiter/innen in Ihre Einrichtung(en) überlassen zu können, muss vor jedem Mitarbeitereinsatz zusätzlich ein Einzelarbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen werden.
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt über das sogenannte Equal Pay und EqualTreatment die Gleichstellung aller Mitarbeiter. Außerdem sieht es eine Höchstüberlassungsdauer von maximal 18 Monaten vor.
Je nach Bundesland variieren die Voraussetzungen, um als Ergänzungskraft eingesetzt werden zu können. Die Aufgabe ist, pädagogische Fachkräfte während des Arbeitsalltags zu unterstützen. Dabei haben Ergänzungskräfte immer eine pädagogische Fachkraft an der Seite und dürfen keine Gruppen allein leiten oder Kinder allein betreuen.
Ja. Kitastars ist ein Produkt der AÜG mbH & Co.KG, welche im Besitz einer unbefristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung ist. Zuletzt wurde diese von der Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Kiel, am 16.12.2009 in Kiel erteilt.